Antrag stellen/ Satzung

Wer?

  • Kommunen des Landkreis Emslandes
  • Vereine und Verbände mit Sitz im Emsland
  • Privatpersonen


Wie?

Ein formloser, schriftlicher Antrag auf finanzielle Unterstützung ihrer Projekte kann bei der Naturschutzstiftung eingereicht werden.

Der Antrag sollte alle für das Projekt wichtigen Informationen enthalten.

  • Ziel der Naturschutzmaßnahme
  • Umsetzung / Bauleitung
  • Nachhaltigkeit
  • Projektlage
  • Finanzierungsplan (mit Eigenmittenanteil und ggf. Drittmittelanteil)
  • Öffentlichkeitsarbeit


Wofür?

Eine Bewilligung kann nur für Projekte erfolgen, die noch nicht begonnen worden sind und die der Satzung der Stiftung entsprechen. Beispiele für bereits geförderte Projekte befinden sich unter Geförderte Projekte.

Im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel entscheidet der Vorstand über die eingehenden Anträge.

Renaturierter Fleckenbach

Download der Satzung